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Nov 26, 2023

Klage: USPS-Mitarbeitern wurde der Platz zum Abpumpen von Muttermilch verweigert und sie wurden gezwungen, in Postwagen abzupumpen

Laut DOL drohen Arbeitgebern schwere Sanktionen, wenn sie den Pflegekräften nicht ausreichend Raum und Zeit zum Abpumpen der Muttermilch einräumen.

Die FLSA verlangt von Arbeitgebern, Pflegekräften Folgendes zu gewähren: 1) angemessene Pausenzeiten; 2) jedes Mal, wenn sie Muttermilch abpumpen müssen; und 3) ein Ort dafür, „außer einem Badezimmer, der vor Blicken geschützt und frei von Eindringlingen von Kollegen und der Öffentlichkeit ist“, so das US-Arbeitsministerium. Der Anspruch erstreckt sich ein Jahr nach der Geburt eines Kindes.

Vor dem neu erlassenen PUMP Act waren diese Schutzmaßnahmen auf Arbeitnehmer beschränkt, die gemäß FLSA Anspruch auf Mindestlohn und Überstunden hatten. Das PUMP Act weitet den Schutz auf Millionen weitere Arbeitnehmer aus, einschließlich derjenigen, die von den Überstundenanforderungen der FLSA ausgenommen sind – vielleicht am bemerkenswertesten ist, dass dieses Recht für Lehrer, Pflegekräfte und Landarbeiter hinzugefügt wird.

Compliance ist ein zeitgemäßes Anliegen. Ab Ende April drohen Arbeitgebern, die gegen das PUMP Act verstoßen, laut einem DOL-Merkblatt hohe Strafen wie pauschalierter Schadensersatz, Schadensersatz und Strafschadenersatz.

Die USPS-Vorwürfe verdeutlichen häufige Compliance-Fehltritte, die Personalmitarbeiter bei der Schulung von Managern und Vorgesetzten in Bezug auf das Gesetz möglicherweise angehen möchten.

Das Pumpengesetz stellt beispielsweise nicht nur sicher, dass dem Pflegepersonal ein privater Raum zum Abpumpen der Milch zur Verfügung steht, sondern stellt auch klar, dass der Raum auch zum Abpumpen der Milch „funktionsfähig“ sein muss, heißt es in dem Merkblatt. Dies bedeutet, dass es gemäß den Richtlinien des US-Gesundheitsministeriums mindestens über einen Stuhl und eine ebene Oberfläche verfügen muss. Der Raum sollte sich außerdem in der Nähe von fließendem Wasser befinden, damit das Pflegepersonal seine Hände und Milchpumpenteile waschen und sich vor Chemikalien schützen kann, heißt es in den HHS-Leitlinien.

USPS habe viele Möglichkeiten für Pflegekräfte, die Lieferwagen fuhren, hieß es in der Klage. Dazu gehörte, ihre Route so zu planen, dass sie an einem Ort vorbeikamen, an dem sie pumpen konnten, etwa an ihrem Wohnort oder an einem anderen dafür vorgesehenen Ort, oder ihnen eine stationäre Rolle mit ausreichend Platz zum Pumpen zuzuweisen, behaupteten die Arbeiter.

Toiletten sind nicht gestattet, da Muttermilch ein Lebensmittel ist und genauso gehandhabt werden sollte wie andere Lebensmittel, heißt es in den HHS-Leitlinien. „Niemand wäre bereit, im Badezimmer Essen zuzubereiten, und dazu gehört auch die Muttermilch“, heißt es in der Anleitung.

Pflegekräfte, die Telearbeit leisten, müssen frei von der Beobachtung durch vom Arbeitgeber bereitgestellte oder vorgeschriebene Videosysteme, einschließlich einer Computerkamera, einer Sicherheitskamera oder einer Webkonferenzplattform, sein, erinnert das DOL-Merkblatt die Arbeitgeber.

Arbeitgeber müssen außerdem dafür sorgen, dass den Arbeitnehmern genügend Zeit zum Abpumpen der Milch bleibt, und Vorgesetzte und Manager sollten keine Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Pflegekraft ergreifen, weil sie darum gebeten haben, Zeit zum Abpumpen der Milch zu haben, heißt es in dem Informationsblatt. Eine Mitarbeiterin des USPS beispielsweise behauptete, als sie ihrem Vorgesetzten sagte, sie könne zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an einer bestimmten Aufgabe arbeiten, weil sie pumpen würde, habe der Vorgesetzte sie aus dem Gebäude eskortieren lassen.

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